Ich bin jetzt auch “Corona-Beauftragte”

6.6.2020

Die drei Yogaverbände der Schweiz haben beim Bundesamt für Sport eine Stellungnahme eingereicht. Es freut uns, dass sie damit eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Yogaunterricht erreichten! Vor allem ging es um die «Flächenregel», die mit 10 m2 pro Person für den Yogaunterricht nicht nötig ist. Im überarbeiteten Schutzkonzept heisst es neu:

«In der Yogalektion ist der Körperkontakt für Korrekturen wieder zulässig. Pro Person müssen in der Regel ca. 6 m2 Fläche zur Verfügung stehen (also z.B. ein Rechteck von ca. 2 Meter mal 3 Meter; falls Yogamatten nahe bei der Wand aufgestellt werden, kann diese Fläche entsprechend kleiner sein).»

Nach dem neuen Schutzkonzept muss in jedem Yogastudio ein/e Corona-Beauftragte/r bestimmt und im Schutzkonzept eingetragen werden. Ab dem 6. Juni bin ich jetzt also auch “Corona-Beauftragte”.